[eˈdɪkt]
HerkunftLehnwort aus dem Lateinischen vom substantivierten Partizip II edictum ^(→ la) „bekannt gemacht“ zum Verb edicere ^(→ la) „ansagen, bekanntmachen“
- Erlass, Verlautbarung (amtlich oder vom Kaiser, König)
“Der Kaiser erlässt ein Edikt, das den Bauern das Jagen verbietet.”
“Die Kärntner Haftungen sind in dem Edikt noch mit 10,2 Milliarden Euro angegeben.”
“Das Edikt [der Einführung der allgemeinen Schulpflicht] von [Preussens König] Friedrich Wilhelm I. zeigt in der Praxis nur wenig Wirkung.”
- Austrian Germangerichtlicher Beschluss über die Eröffnung eines Konkursverfahrens
“Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird durch Edikt öffentlich bekannt gemacht, wobei das Verfahren ausdrücklich entweder als Konkursverfahren oder als Sanierungsverfahren bezeichnet wird (außerd”
“Eine Ausfertigung des vorstehenden Beschlusses als Edikt wird an die Wiener Zeitung zur einmaligen Verlautbarung übersendet.”
FormenEdict(obsolete) · Edikt(nominative, singular) · Edikte(nominative, plural) · Edikts(genitive, singular) · Ediktes(genitive, singular) · Edikte(genitive, plural) · Edikt(dative, singular) · Edikten(dative, plural) · Edikt(accusative, singular) · Edikte(accusative, plural)
Quelle: Wiktionary