[ˈkeːbap], [keˈbap], [ˈkebap]
Herkunftvon türkisch kebap ^(→ tr) entlehnt, das auf arabisch kabāb zurückgeht
- türkisches Gericht, ursprünglich aus Hammel- oder Lammfleisch, in Deutschland oft auch Rind- oder Geflügelfleisch, das in kleine dünne Scheiben geschnitten, an einem senkrechten Drehspiel überlappend aufgespießt, mittels seitlichen Grills gegart, nach und nach in kleinen garen Stücken abgeschnitten …
“„Dabei, so Oberstadtbaurat Richard Kronberger, gehe es aber nicht um das Kebab an sich: ‚Wir beurteilen nicht das Produkt, sondern den Stand.‘“”
“„Mit solchen Zusätzen dürfte das Kebab nach deutschem Lebensmittelrecht nur als ‚Drehspieß‘ verkauft werden – jedoch in diesem Fall auch nur mit offener Deklaration der Bestandteile.“”
“„Das Kebab werde gegrillt und dann herunter geschnitten, der Pizzateig werde selbst angefertigt, ebenso die Soßen.“”
- zu „Döner Kebab im Brot“ (türkisch: „pide arası döner“), einem unter Verwendung von 1 zubereitetem Fast-Food-Gericht, bei dem das Fleisch zusammen mit Gemüse und Soße in einem aufgeschnittenen Fladenbrot („pide“) dargereicht wird.
FormenKebap(alternative) · Kebab(nominative, singular) · Kebabs(nominative, plural) · Kebabs(genitive, singular) · Kebab(genitive, singular) · Kebabs(genitive, plural) · Kebab(dative, singular) · Kebabs(dative, plural) · Kebab(accusative, singular) · Kebabs(accusative, plural)