[p͡fant]
Originseit dem 8. Jahrhundert bezeugt; mittel- und althochdeutsch phant ‚genommenes Pfand, besitzloses Pfandrecht‘, im Gegensatz zu wetti (siehe Wette); vermutlich früh entlehnt aus lateinisch pondus ‚Gewicht, Gleichgewicht‘ (zu pendere ‚wägen‘ gebildet); das Pfand wurde also als ‚Gegengewicht‘ aufgefasst. Innersprachlicher Kognat: Pfennig.
- Gegenstand eines Sicherungsgebers, welcher vorübergehend bei einem Nehmer verbleibt, als Sicherheit für etwas, das der Geber diesem Nehmer schuldet
“„Die Kredite müssen auf Wunsch verlängert werden, die Pfänder dürfen nicht vor Ablauf von vier Monaten versteigert werden.“”
“„Der Schmuck war ein Pfand, ein Pfand von einem Viehhändler für den Großvater, aus der Inflationszeit nach dem Ersten Weltkrieg, und der Händler hat das Pfand nicht eingelöst, und so hat es der Großva”
“„Manucci, der ebenfalls ein berufsmäßiger Gauner war, gab ihm kein Geld, machte ihn jedoch mit einem Mann bekannt, der ihm ohne Wucherzinsen Pfänder belehnte.“”
- Geldbetrag, der bei Rückgabe eines geliehenen Leergutes erstattet wird
“Nimm die Flaschen mit. Vom Pfand kannst du dir ein Eis kaufen.”
- historical, poeticGabe, Geisel als Bürgschaft
“„Als er dafür die Königin Guenièvre als Pfand fordert, lässt sich Artus von Kex hierzu überreden.“”
FormsPfand(nominative, singular) · Pfänder(nominative, plural) · Pfands(genitive, singular) · Pfandes(genitive, singular) · Pfänder(genitive, plural) · Pfand(dative, singular) · Pfande(dative, singular) · Pfändern(dative, plural) · Pfand(accusative, singular) · Pfänder(accusative, plural)
Source: Wiktionary — CC BY-SA 4.0