[ˈɔʁdn̩]
HerkunftOrden geht auf das lateinische ordo ^(→ la) (Reihenfolge, Glied, Stand) zurück, das bereits im Mittellateinischen für ‚religiöse, mönchische Gesellschaft‘ stand. Zwischenformen waren das althochdeutsche ordina oder ordena (Ordnung, Reihe, Reihenfolge) und das mittelhochdeutsche orden (Regel, Ordnung, Auftrag, Gesetz, Rang, unter einer verbindlichen Regel lebende Gemeinschaft).
Die Verwendung des Wortes hat sich im Lauf der Zeit immer weiter auf spezielle Bereiche beschränkt. Schon früh bezeichnete Orden die Regel, unter der bestimmte christliche, später auch weltliche Gemeinschaften lebten. Davon ging es auf die Gemeinschaften selbst über und stand im Frühneuhochdeutschen dann für deren äußeren Zeichen (insbesondere für das Kreuz der Ordensritter). Zu heutigen Bedeutung ‚Ehrenzeichen‘ kam das Wort, da diese äußeren Zeichen, die ursprünglich bei der Aufnahme in eine Gemeinschaft vergeben wurden, dann auch zu deren Ehren getragen wurden.
- (klösterliche) Gemeinschaft, die unter einem Oberen oder einer Oberin nach bestimmten Regeln lebt und deren Mitglieder bestimmte Gelübde abgelegt haben müssen
“Einen bekannten katholischen Orden bilden die Benediktiner.”
- rareweltlicher Verband, dessen Mitglieder nach bestimmten Vorschriften leben
- Kurzform für Ritterorden (geistlich und weltlich)
- Ehrenzeichen als Auszeichnung für besondere Verdienste und Leistungen zum Beispiel im militärischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder sozialen Bereich, das häufig vom Staat einer Einzelperson oder einer Gruppe von Personen verliehen wird
“Er bekam für seine besonderen Verdienste einen Orden verliehen.”
“„Die Jungen waren anfangs sehr höflich wegen meiner Orden und wollten wissen, wofür ich sie bekommen hatte.“”
“„Man merkt, dass sie noch nicht lange im Kriege sind; sie sammeln noch Andenken, Achselklappen, Kokarden, Koppelschlösser, Orden, Uniformknöpfe.“”
- Reihenfolge, Ordnung
“Stellet euch nach dem Orden eures Alters auf.”
- gewohnte Art und Weise, Brauch
“Solches Tun ist nach der Heiden Orden.”
- Anordnung, Befehl, Gesetz
“Man handelt gern meinem Orden zuwider.”
- verbindliche Regel, unter der eine Gemeinschaft von Menschen lebt (zum Beispiel Mönche, Nonnen oder Ritter)
- im 13. und 14. Jahrhundert nach dem Vorbild der Ritterorden^(3) und geistlichen Orden^(1) entstandene Gesellschaften und Vereine, die verschiedene Zwecke verfolgten
FormenOrden(nominative, singular) · Orden(nominative, plural) · Örden(nominative, plural) · Ordens(genitive, singular) · Orden(genitive, plural) · Örden(genitive, plural) · Orden(dative, singular) · Orden(dative, plural) · Örden(dative, plural) · Orden(accusative, singular) · Orden(accusative, plural) · Örden(accusative, plural)